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Aufnahme der Landesverbände in den LSB

Mit der Anerkennung zum 14.01.2010 des CCVD Sachsen-Anhalt e.V. als außerordentliches Mitglied im LSB, ist der Landesverband Sachsen-Anhalt den anderen Landesverbänden der CCVD einen Schritt voraus.

Im folgenden Interview, hat uns der LSB Sachsen-Anhalt Auskunft gegeben, was eine außerordentliche Mitgliedschaft dem Landesverband im LSB, speziell in Sachsen-Anhalt, bietet:

Was bedeutet bei dieser Mitgliedschaft außerordentliches Mitglied?
Die Rechtsgrundlagen für eine außerordentliche Mitgliedschaft ergeben sich aus den Aufnahmerichtlinien des LSB Sachsen-Anhalt für außerordentliche Mitglieder (aoM). Dort sind folgende Rechte und Pflichten für außerordentliche Mitglieder festgehalten.
Außerordentliche Mitglieder erhalten durch ihre Mitgliedschaft im LSB umfassende Informationen zu Aufgaben, Zielen und Projekten des LSB. Sie werden zum Landessporttag, zum Hauptausschuss und anderen Veranstaltungen und Beratungen des LSB eingeladen und können dort ihre Interessen und Vorstellungen einbringen, sie haben aber kein Stimmrecht (gemäß §§ 13/15 der Satzung des LSB). Außerordentliche Mitglieder zahlen keine Beiträge, Aufnahmegebühren oder Jahrespauschalen. Die gezielte Förderung ausgewählter gemeinsamer
Projekte ist möglich. Eine generelle Bezuschussung ist nicht möglich.
Außerordentliche Mitglieder werden nicht automatisch in den Versicherungsschutz des LSB einbezogen. Bei Bedarf und Entrichtung des Versicherungsbeitrages kann aber der globale Versicherungsschutz des LSB in Anspruch genommen werden.

Was sind die Zugangsvoraussetzungen für eine Aufnahme als Ordentliches Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt?
Die Aufnahmevoraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft ergeben sich aus dem § 2 der Aufnahmerichtlinie des LSB Sachsen-Anhalt. Danach können Organisationen, Verbände und Gemeinschaften, die an derFörderung des Sports interessiert sind, außerordentliche Mitglieder werden.
Ordentliche Mitglieder des LSB Sachsen-Anhalt können gemeinnützig anerkannte und eingetragene Sportvereine/Landesfachverbände werden, die die Satzung des LSB anerkennen und die laut Satzung ausgewiesenen Ziele, Grundsätze und Aufgaben verfolgen.
Sie müssen in Ihrer Mitgliedschaft der Allgemeinheit zugänglich sein und ihren Sitz und Wirkungsbereich im Land Sachsen Anhalt haben.
Das Aufnahmeverfahren und die Aufnahmevoraussetzungen der Fachverbände ergeben sich aus der Aufnahmerichtlinie für Landesfachverbände.

Ist die Sportart bisher von keinem anderen Spitzenfachverband in Sachsen-Anhalt vertreten worden?
Die Sportart Cheerleading und Cheerdance wird durch den American Football Verband Sachsen-Anhalt im LandesSportBund Sachsen-Anhalt vertreten, der seit November 2009 ordentliches Mitglied im LSB ist.
Ein außerordentliches Mitglied, wie der Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen-Anhalt e. V ist kein Interessenvertreter einer Sportart. Die Interessenvertretung einer Sportart erfolgt ausschließlich durch die dem LSB angehörenden Landesfachverbände.

Quelle (LSB Sachsen-Anhalt e.V.)

 

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